FÖRDERUNG, FINANZIERUNG UND ZUSCHÜSSE FÜR BETRIEBLICHE GESUNDHEITSMASSNAHMEN (BGM)

FINANZIERUNG VON GESUNDHEITSMASSNAHMEN - ZUSCHÜSSE FÜR BETRIEBLICHE GESUNDHEIT

So manche Gesundheitsmaßnahme ist kostengünstig oder sogar kostenfrei umsetzbar, aber: Betriebliche Gesundheit ist natürlich auch nicht völlig kostenlos zu haben. Gerade im Mittelstand stellt sich dann die Frage nach einer möglichen Finanzierung.

Ziel: Ausgaben für das betriebliche Gesundheitsmanagement senken.

Betriebliches Gesundheitsmanagement kostet bei der Einrichtung und Umsetzung Geld. Erfolgreiches BGM kann dieses Geld zwar locker wieder einsparen, es dauert aber, bis die ersten Erfolge sichtbar in das Betriebsergebnis einfließen. Einige isolierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind zwar kostenlos oder sehr günstig, allerdings auch nicht nachhaltig erfolgversprechend. Um die gesundheitsfördernde Veränderung jedoch nachhaltig im Betrieb zu verankern, muss zunächst Geld investiert werden! Damit Sie die Kostenfrage nicht gänzlich abschreckt, möchten wir Ihnen hier zwei Fördermöglichkeiten vorstellen.

1) STAATLICHE FÖRDERUNG BETRIEBLICHER GESUNDHEIT (Steuervorteile)

Der Staat unterstützt Betriebe, die in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren. Dazu zählen in erster Linie Steuereinsparungen: Unternehmen können immerhin 500 € pro Arbeitnehmer und pro Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zu Bewegungsprogrammen, zu Ernährungsangeboten, zur Suchtprävention und zur Stressbewältigung (§ 20 und § 20a SGB V sowie EStG, § 3, Nr. 34). Damit sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500 € im Jahr je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei.

Möchten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer noch stärker bei der individuellen Gesundheit unterstützen, so kann beispielsweise für Maßnahmen, die nicht unter §§20, 20a SGB V fallen, die 44 € Freigrenze für Sachzuwendungen laut § 8 Abs. 2 EStG genutzt werden. Diese Aufwendungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie den Betrag von 44 € pro Mitarbeiter und Monat nicht überschreiten. Weitere Informationen zur Steuerbefreiung können Arbeitgeber von einem Steuerberater oder dem Finanzamt erhalten.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

2) FÖRDERPROGRAMME FÜR DEN MITTELSTAND, KMU BIS ZU 80% ZUSCHUSS

Kleine und mittelständische Unternehmen, oft kurz KMU genannt, können für unsere Beratungen i.d.R. eine Förderung in Anspruch nehmen. Hintergrund ist, dass die Öffentliche Hand den Mittelstand stärken möchte und daher verschiedene Förderprogramme aufgelegt hat. Der gezahlte Zuschuss kann sich auf bis zu 80% belaufen. Wir sind für diese Förderprogramme akkreditiert und wir arbeiten mit verschiedenen Krankenkassen zusammen, die u.U. in eine Förderung einsteigen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl einer Förderung und bei der Beantragung - sprechen Sie uns gerne an.

Das Programm unternehmensWert:Mensch (uWM) hat zum Ziel, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Damit soll eine Unternehmenskultur etabliert werden, die zur motivierenden, leistungsförderlichen und alternsgerechten Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftesicherung beiträgt.

Welche Unternehmen werden gefördert?

Wie hoch ist die Förderung?

3) GKV-Förderung für Betriebe:

Krankenkassen bieten ihre Unterstützung in Sachen BGM sehr kostengünstig und sehr kompetent an.

Eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Unternehmen zu erbringen (§ 20b SGB V). Krankenkassen stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um Bausteine des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu finanzieren. In Zusammenarbeit mit den Betrieben werden bedarfsorientiert passende Maßnahmen der Gesundheitsförderung ermittelt, umgesetzt und evaluiert.

Diese Form der BGM-Umsetzung bringt zwei erhebliche Vorteile mit sich:

Weitere Information finden Sie unter https://www.gkv-spitzenverband.de/

Bildungsprämie vom Staat

Zielgruppe: Erwerbstätige, Angestellte, Selbstständige, Altersrentner und Pensionäre, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein für die Weiterbildung erhalten. Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit, können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.

Förderung: Es werden 50 % der Lehrgangsgebühren bis zu maximal 500,- EUR übernommen, wenn mindestens die gleiche Summe auch von der beantragenden Person investiert wird.
Weiterbildungen im Ausland sind nicht förderfähig.

Qualifikation: Alle Lehrgänge der BSA-Akademie sind zur Förderung zugelassen. Weitere Infos zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info oder kostenfrei über die Servicehotline 0800 26 23 000.

Regionale Förderprogramme

Zur Förderung von beruflicher Weiterbildung stehen auch regionale Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderprogramme sind in der Regel auf Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.

Zielgruppe: Angestellte und/oder Selbständige sowie Unternehmen (je nach Bundesland unterschiedlich)

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Diese Möglichkeit steht Ihnen im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.